Under Construction![]()
Formen der Computerkriminalität
I. Computersabotage
| Computerviren | Computerviren sind bestimmte
Störprogramme, welche sich unkontrolliert in bestehenden Programmen ausbreiten. Dies
geschieht dadurch, daß Viren-Programme von sich selbst Kopien erzeugen und diese dann in
das bestehende Programm einpflanzen (infizieren).
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| Computer- manipulation |
Bei diesen
Computermanipulationen handelt es sich insbesondere um Datenveränderungen, die zum Zwecke
der persönlichen Bereicherung vorgenommen werden. Grundsätzlich werden hierbei
unrichtige Daten verwendet, welche im Rechts- und Beweisverkehr zu vermögensrechtlichen
Verschiebungen führen können. Die Datenmanipulationen können in allen Phasen der
Datenverarbeitung vorgenommen werden. |
| Makroviren | Seit dem Sommer 1995
werden Anwender mit einer neuen Form von Viren konfrontiert, die sogenannten Makroviren.
Diese Makroviren machen sich zu Nutze, daß immer mehr Programme sogenannte
"Makrosprachen" enthalten. |
| Trojanische Pferde | Trojanische Pferde sind Programmstücke,
welche einem Benutzer aufgrund eines Passworts oder eines Ereignisses Systemfunktionen zur
Verfügung stellen, die ihm nicht zustehen. Solche Programmstücke in einen Betriebssystem
sind kaum zu entdecken, da sie über einen langen Zeitraum "schlafen" und erst
aufgrund eines Ereignisses ihre (meist negative) Wirkung entfalten. [mehr] |
| Würmer | Würmer sind vollständige Programme, deren
"Lebensbereich" Rechnernetze sind. Ein Wurm kann eine Kopie von sich an andere
Rechner verschicken. Hierzu muß er das Protokoll des jeweiligen Netzes kennen. Zudem muß
er die Adressenliste, in welchen die einzelnen Knotenrechner des Rechners verzeichnet
sind, inspizieren können. [mehr] |
| Trap-Doors | Trap-Doors nennt man das
Einrichten von "Hintertüren" durch den Programmierer (Software-Sabotage) |
II. Computerbetrug
| Computerbetrug lt. § 263a StGB
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Mit § 263a StGB gilt
seit über zwanzig Jahren eine Vorschrift im deutschen Strafrecht, die den Computerbetrug
unter Strafe stellt. Bis dahin gab es nur den normalen Betrug, der diejenigen Fälle nicht
erfassen konnte, in denen nicht ein Mensch, sondern ein Computer betrogen wurde. |
| Computer- manipulation |
Bei diesen
Computermanipulationen handelt es sich insbesondere um Datenveränderungen, die zum Zwecke
der persönlichen Bereicherung vorgenommen werden. Grundsätzlich werden hierbei
unrichtige Daten verwendet, welche im Rechts- und Beweisverkehr zu vermögensrechtlichen
Verschiebungen führen können. Die Datenmanipulationen können in allen Phasen der
Datenverarbeitung vorgenommen werden. |
| Zeitdiebstahl | Vor der massenhaften
Verbreitung leistungsfähiger EDV-Anlagen ist es öfters vorgekommen, daß Benutzer
heimlich fremde Systeme und deren Rechenkapazität nutzten. Damals waren die Ressourcen
knapp und wurden entsprechen teuer verkauft. Der Täter hat regelrecht
"Computerzeit" gestohlen. |
| (Telefonpiraterie) |
III. Computerspionage
| § 202 a StGB | Die Vorschrift des § 202 a StGB
wurde im Rahmen der Strafrechtsreform von 1986 eingefügt, um die Strafbarkeitslücken zu
schließen, welche mit dem enormen Anstieg der Nutzung der elektronischen
Datenverarbeitungsanlagen bei § 202 StGB entstanden waren. |
IV. Softwarepiraterie
| Raubkopien | |
| Plagiate |
V. Computermißbrauch
| Raubkopien | |
| Plagiate |