Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4-6
48143 Münster
Sprechstunden Büro Integrationsrat
Mo: 17 - 19 Uhr
Di/Mi: 13 - 15 Uhr
Do: 16 - 18 Uhr
Fr: 11 - 13 Uhr
Allgemeine Sprechstunde des Vorsitzenden:
Mo: 19 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Sandra Rischer
Tel. 02 51/4 92-70 56
Kontakt per E-Mail
Nach der gesetzlichen Änderung der Gemeindeordnung (§ 27 GO) wurde am 7. Februar 2010 der erste Integrationsrat der Stadt Münster gewählt. Von den 27 Mitgliedern wurden 18 Mitglieder unmittelbar gewählt. Wahlberechtigt waren alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt waren, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und in Münster ihre Hauptwohnung haben. Zudem alle Deutschen, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben wurde. Darüber hinaus wurden 9 Ratsmitglieder durch den Rat der Stadt Münster entsandt.
Die Geschäftsstelle ist die Verbindung zwischen der Verwaltung und dem Integrationsrat. Zu ihren Aufgaben gehören Vorbereitung, Begleitung und Protokollieren der Sitzungen des Integrationsrates. Die Geschäftsstelle verwaltet die Mittel, die dem Integrationsrat zur Verfügung gestellt werden. Sie steht dem Vorsitzenden bei seinen vielfältigen Aufgaben beratend zur Seite und unterstützt den Integrationsrat bei der Organisation von Veranstaltungen. Die Geschäftsstelle des Integrationsrates ist Anlauf- und Informationsstelle für alle Mitglieder des Gremiums sowie für alle interessierten Personen und Vereinigungen.