Erhebungsstelle für den Zensus 2011
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Postanschrift:
48127 Münster
Tel. 02 51/4 92-60 33
Fax 02 51/4 92-79 49

Für das Jahr 2011 hat die Europäische Union einen europaweiten Zensus (lateinisch für Volkszählung) verordnet. Stichtag ist der 9. Mai 2011.
In Deutschland sind die vorhandenen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen nicht mehr aktuell. Die letzte Volkszählung fand 1987 bzw. in der ehemaligen DDR 1981 statt. Aufgabe des Zensus ist in erster Linie die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl. Die weiteren gewonnenen Daten werden unter anderem benötigt zur Einteilung der Wahlkreise, zum Länderfinanzausgleich und für Infrastrukturplanungen.
Die erhobenen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und unterliegen ansonsten der Geheimhaltung. Das so genannte Rückspielverbot gilt beim Zensus 2011 ausnahmslos. Wenn beim Zensus zum Beispiel festgestellt wird, dass eine Person in Münster wohnt, ohne dort gemeldet zu sein, darf deren Name keinesfalls an das Einwohnermeldeamt weitergegeben werden. Die Daten fließen also stets nur in eine Richtung – hin zur amtlichen Statistik.
Der Zensus 2011 wird erstmalig nach einem neuen, registergestützten Verfahren durchgeführt. Anders als bei der letzten Volkszählung wird nicht die gesamte Bevölkerung befragt. Vielmehr greift man auf bereits vorhandene Daten (z.B. Melderegister) zurück. Lediglich 10 Prozent der Einwohner in Münster werden im Rahmen einer so genannten Haushaltsstichprobe in einem Zeitraum vom 9. Mai 2011 bis 31. Juli 2011 durch Erhebungsbeauftragte der Stadt Münster zur Korrektur bzw. Ergänzung der Daten befragt. Bei der Haushaltsstichprobe werden auch Merkmale erhoben, zu denen es bislang keine Datengrundlage gab, z.B. Bildungsstand, Erwerbstätigkeit, Religionszugehörigkeit und Migrationsstatus.
Die Anschriften der zu befragenden Haushalte werden zufällig ausgewählt. Daneben werden Personen befragt, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, z.B. Studentenwohnheime, Seniorenwohnheime, Klöster etc.
Ergänzend wird erstmalig die Gebäude- und Wohnungszählung bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnraum durchgeführt. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) für diese Erhebung zuständig. Die Erhebung erfolgt postalisch. Alle Gebäude- und Wohnungsbesitzer erhalten von IT.NRW ab dem 9. Mai 2011 einen Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. Der Fragebogen kann sowohl schriftlich als auch online beantwortet werden.
Sowohl für die Haushaltsstichprobe als auch für die Gebäude- und Wohnungszählung besteht Auskunftspflicht. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltsstichprobe ist freiwillig.
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