WBS für Wohngemeinschaften?
Auch Wohngemeinschaften können eine Sozialwohnung beziehen.
Hierfür muss jede/r Student/in einen eigenen Wohnberechtigungssschein beantragen.
Die WG kann sich bei den örtlichen Wohnungsgesellschaften, über Zeitungsannoncen/Internet um eine Wohnung bewerben.
Werden sich WG und Vermieter einig, so beantragt der Vermieter beim Amt für Wohnungswesen formlos die Nutzungsgenehmigung für die studentische Wohngemeinschaft.
Für therapeutische Wohngemeinschaften, für die in der Regel ein Verein als Mieter auftritt, ist eine Freistellung erforderlich.
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen stehen Ihnen für Ihre persönliche Vorsprache zur Verfügung:
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8 - 12 Uhr
am Donnerstag: von 15 - 18 Uhr (Achtung: donnerstags keine Öffnungszeit am Vormittag!)
Telefonische Auskünfte
Telefonische Anfragen können Sie an das Amt für Wohnungswesen richten:
am Montag, Dienstag und Mittwoch: von 8 – 16 Uhr
am Donnerstag: von 8 – 18 Uhr
am Freitag: von 8 – 13 Uhr
Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte während der Öffnungszeiten (s. o.) nur eingeschränkt gegeben werden können.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Judith Stockbring, Telefon 02 51/4 92-64 05, Raum E 502, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
- Sabine Drunkenmölle, Telefon 02 51/4 92-64 77, Raum E 504, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
- Sandra Leve, Telefon 02 51/4 92-64 78, Raum E 504, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
- Christina Klingler, Telefon 02 51/4 92-64 71, Raum E 503, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
- Elisabeth Walbaum, Telefon 02 51/4 92-64 84, Raum E 505, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
