Sozialwohnung - für wen?
Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein wird für den Antragssteller und seine Haushaltsangehörigen erstellt.Haushaltsangehörige sind alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Antragsvoraussetzungen:
- Für die Beantragung eines WBS muss der Antragssteller mindestens 18 Jahre alt sein, bei jüngeren Personen ist eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
- Der Antragssteller und seine Haushaltsangehörigen müssen in der Lage sein, auf längere Dauer Ihren Wohnsitz in Deutschland zu begründen. Ausländer benötigen daher in der Regel eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis für das Bundesgebiet.
- Wird innerhalb der nächsten 6 Monate eine weitere Person in den Haushalt aufgenommen, so kann diese für den WBS berücksichtigt werden.
- Das Einkommen aller haushaltsangehörigen Personen muss bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ein WBS kann erteilt werden, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.
Ein WBS kann erteilt werden, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.
Wohnungsgrößen:
Mit einem Wohnberechtigungsschein sind Sie an bestimmte Wohnungsgrößen gebunden, diese sind wie folgt festgelegt:
| Haushaltsgröße | Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | 50 qm |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder 65 qm |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder 80 qm |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder 95 qm |
| 5 Personen | 5 Wohnräume oder 110 qm |
- Für jede weitere Person erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder 1 Raum.
- Im Einzelfall kann die obige Quadratmeterzahl um maximal 5 qm überschritten werden
- In bestimmten Fällen (Beispiele: Rollstuhlfahrer, Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6 bis zum 18 Lebensjahr) ist es möglich, einen zusätzlichen Raum zu bewilligen
Gebühren:
Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 0 bis 20 EUR.
Die Beantragung und Übersendung eines WBS auf dem Postweg ist ebenfalls möglich. Hierfür wird immer eine Gebühr von mindestens 10 EUR erhoben.
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