Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Sozialwohnung - für wen?

Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)

Ein Wohnberechtigungsschein wird für den Antragssteller und seine Haushaltsangehörigen erstellt.
Haushaltsangehörige sind alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Antragsvoraussetzungen:

Ein WBS kann erteilt werden, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.

Wohnungsgrößen:
Mit einem Wohnberechtigungsschein sind Sie an bestimmte Wohnungsgrößen gebunden, diese sind wie folgt festgelegt:

Haushaltsgröße Wohnungsgröße
1 Person 50 qm
2 Personen 2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen 3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen 4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen 5 Wohnräume oder 110 qm

Gebühren:
Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 0 bis 20 EUR.
Die Beantragung und Übersendung eines WBS auf dem Postweg ist ebenfalls möglich. Hierfür wird immer eine Gebühr von mindestens 10 EUR erhoben.