Wohnberechtigungsscheine
Für den Bezug einer Sozialwohnung in Münster benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Dieser ist stichtagsgenau für ein Jahr gültig und enthält Angaben
- über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
- die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
- die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein.
Ein WBS kann erteilt werden, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. Als Einkommensvoraussetzungen müssen entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Für einen WBS der Einkommensgruppe A gelten seit dem 1. Januar 2010 folgende Nettoeinkommensgrenzen:
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Wohnungsgröße |
|---|---|---|
| 1 Person | 17.000 EUR | 50 qm |
| 2 Personen | 20.500 EUR | 2 Wohnräume oder 65 qm |
| 3 Personen | 25.200 EUR | 3 Wohnräume oder 80 qm |
| 4 Personen | 29.900 EUR | 4 Wohnräume oder 95 qm |
| 5 Personen | 34.600 EUR | 5 Wohnräume oder 110 qm |
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich
- die maßgebliche Einkommensgrenze um 4.700 EUR
- und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder 1 Raum.
Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz (Kinder, für die ein Antragsteller Kindergeld bezieht), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 600 EUR.
Bei Zwei-Personen-Haushalten und jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind, erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4000 Euro. Als Junge Ehepaare gelten Verheiratete bis zum Ablauf des 5. ten Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
- Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
- Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden, durch
- Werbungskosten (z.B. 1000 EUR als jährliche Pauschale)
- Abzugsbeträge (z.B. für Lohnsteuer, Kranken-, Renten- und/oder Lebensversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen, usw.)
- Freibeträge (z.B. für Schwerbehinderte, junge Familien usw.)
- Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender, die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei Vorlage entsprechneder Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt
Erhöhte Einkommensgrenzen
Es gibt Wohnungen, bei denen die genannte Einkommensgrenze um 40% oder 60% überschritten werden darf. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Wohnungen mit erhöhten Einkommensgrenzen."
Die obigen Informationen sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich schon einmal orientieren können. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei den zuständigen Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen.
Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 0 bis 20 EUR.
Die Beantragung und Übersendung eines WBS auf dem Postweg ist ebenfalls möglich. Hierfür wird immer eine Gebühr von mindestens 10 EUR erhoben.
Formulare zum Wohnberechtigungsschein:
- Informationen zu Antragsverfahren und Unterlagen (40 kB)
Das Infoblatt bitte vor dem Ausfüllen des Antrages lesen! - Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (251 kB)
- Beiblatt für Mehrpersonenhaushalte (318 kB)
- Vordruck für die Unterstützung bei der Wohnungssuche (259 kB)
Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema Wohnberechtigungsschein (WBS)
Amt für Wohnungswesen
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Postanschrift:
Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen
48127 Münster
Fax: 02 51/4 92-77 97
E-Mail: info-wbs@stadt-muenster.de
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen stehen Ihnen für Ihre persönliche Vorsprache zur Verfügung:
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8 - 12 Uhr
am Donnerstag: von 15 - 18 Uhr (Achtung: donnerstags keine Öffnungszeit am Vormittag!)
Telefonische Auskünfte
Telefonische Anfragen können Sie an das Amt für Wohnungswesen richten:
am Montag, Dienstag und Mittwoch: von 8 – 16 Uhr
am Donnerstag: von 8 – 18 Uhr
am Freitag: von 8 – 13 Uhr
Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte während der Öffnungszeiten (s. o.) nur eingeschränkt gegeben werden können.
- Christina Klingler, Telefon 02 51/4 92-64 71, Raum E 503, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
- Judith Stockbring, Telefon 02 51/4 92-64 05, Raum E 502, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
- Sandra Leve, Telefon 02 51/4 92-64 78, Raum E 504, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
- Sabine Drunkenmölle, Telefon 02 51/4 92-64 77, Raum E 504, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
- Elisabeth Walbaum, Telefon 02 51/4 92-64 84, Raum E 505, Info-WBS(at)stadt-muenster.de
