Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Wohnberechtigungsscheine

Für den Bezug einer Sozialwohnung in Münster benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Dieser ist stichtagsgenau für ein Jahr gültig und enthält Angaben

Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein.

Ein WBS kann erteilt werden, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. Als Einkommensvoraussetzungen müssen entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Für einen WBS der Einkommensgruppe A gelten seit dem 1. Januar 2010 folgende Nettoeinkommensgrenzen:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze Wohnungsgröße
1 Person 17.000 EUR 50 qm
2 Personen 20.500 EUR 2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen 25.200 EUR 3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen 29.900 EUR 4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen 34.600 EUR 5 Wohnräume oder 110 qm

Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich

Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz (Kinder, für die ein Antragsteller Kindergeld bezieht),  erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 600 EUR.

Bei Zwei-Personen-Haushalten und jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind, erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4000 Euro. Als Junge Ehepaare gelten Verheiratete bis zum Ablauf des 5. ten Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Erhöhte Einkommensgrenzen
Es gibt Wohnungen, bei denen die genannte Einkommensgrenze um 40% oder 60% überschritten werden darf. Informationen hierzu  finden Sie auf der Seite "Wohnungen mit erhöhten Einkommensgrenzen."

Die obigen Informationen sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich schon einmal orientieren können. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei den zuständigen Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen.

Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 0 bis 20 EUR.

Die Beantragung und Übersendung eines WBS auf dem Postweg ist ebenfalls möglich. Hierfür wird  immer eine Gebühr von mindestens 10 EUR erhoben.


Formulare zum Wohnberechtigungsschein:

Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema Wohnberechtigungsschein (WBS)

Amt für Wohnungswesen
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster

Postanschrift:
Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen
48127 Münster

Fax: 02 51/4 92-77 97
E-Mail: info-wbs@stadt-muenster.de

Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen stehen Ihnen für Ihre persönliche Vorsprache zur Verfügung:
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8 - 12 Uhr
am Donnerstag: von 15 - 18 Uhr (Achtung: donnerstags keine Öffnungszeit am Vormittag!)

Telefonische Auskünfte
Telefonische Anfragen können Sie an das Amt für Wohnungswesen richten:
am Montag, Dienstag und Mittwoch: von 8 – 16 Uhr
am Donnerstag: von 8 – 18 Uhr
am Freitag: von 8 – 13 Uhr

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte während der Öffnungszeiten (s. o.) nur eingeschränkt gegeben werden können.