Mietspiegel: Modernisierung
Für bestimmte nachträgliche bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeffizierung werden Zuschläge auf die Basismiete gewährt.
Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und nachhaltig Einsparungen von Heizenergie und/oder Wasser bewirken.
Es können Zuschläge für Modernisierungen nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine Modernisierung durch den Vermieter.
- Der modernisierte Wohnraum ist vor 1980 errichtet worden.
- Die Maßnahmen zur Modernisierung / Energieeffizirung sind nach dem 31.12.1995 durchgeführt worde.
Aus den in Frage kommenden Modernisierungen und Maßnahmen zur besseren Energieeffizierung ergeben sich folgende Zuschläge:
- drei bis vier Maßnahmen zur Modernisierung / Energieeffizierung: + 2 %
- mindestens fünf Maßnahmen zur Modernisierung / Energieeffizierung: + 3 %
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