Mietspiegel: Mietbegriff
Die im Mietspiegel dargestellten durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmieten sind Netto-Kaltmieten pro Quadratmeter, die das Entgelt fur die Überlassung des leeren Wohnraums darstellen. Die Mietspiegelwerte enthalten daher keine Betriebskosten (siehe §2 Betriebskostenverordnung), wie Kosten für
- die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung),
- die laufenden Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung,
- den Betrieb der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung,
- den Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs,
- die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
- den Hauswart und die Gartenpflege,
- die Allgemeinbeleuchtung,
- die Schornsteinreinigung,
- die Sach- und Haftpflichtversicherung,
- den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage oder des Breitbandkabels,
- den Betrieb der Einrichtungen für die Wäschepflege oder
- sonstige laufende Aufwendungen im Sinne von §1 der Betriebskostenverordnung.
Betriebskosten werden seit dem 1.1.2004 in der Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten geregelt.
Betriebskosten sind die Kosten, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen
Betriebskosten sind die Kosten, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen
Mietwerte für eine Garage/ einen Stellplatz oder Zuschläge für eine Möblierung (ausgenommen Einbauschränke außerhalb des Küchenbereiches) sind in der Netto-Kaltmiete nicht enthalten.
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