Mietspiegel: Baualtersklassen
Das Baujahr des Gebäudes entspricht in der Regel dem Jahr der Bezugsfertigkeit des Wohnraumes. Nur bei nachträglich erstelltem Wohnraum, z. B. Dachgeschossausbauten oder Anbauten, ist das Jahr der Fertigstellung für diesen Wohnraum anzusetzen.
Gleiches gilt, wenn bestehender Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand im Sinne von § 16 Wohnraumförderungsgesetz neu geschaffen wird.
Der Bauaufwand ist dann als wesentlich anzusehen, wenn die Baukosten inklusive Baunebenkosten (z. B.Architektenhonorar) die Werte übersteigen, die sich jeweils aus den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein Westfalen für die Neuschaffung von Wohnraum durch Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude ergeben.
Nach den Wohnraumförderungsbestimmungen gelten folgende Werte als wesentlich:
| bis 1979 | 750 DM je m² |
| 1980 | 850 DM je m² |
| 1981 bis 1991 | 900 DM je m² |
| 1982 bis 2001 | 1200 DM je m² |
| 2002 | 600 EURO je m² |
| ab 2003 | 650 EURO je m² |
