Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Mietspiegel: Anwendungsbereich

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum im Größenbereich von 20 m² bis 145 m², der vor Mai 2008 fertig gestellt wurde, also für

Der Mietspiegel ist als Begründungsmittel im Mieterhöhungsverlangen bei folgenden Wohnungen nicht anwendbar, da diese bei der Datenerhebung nicht erfasst oder in zu geringem Umfang vorhanden waren:

Bei Neuvermietungen dieser Wohnungen kann der Mietspiegel jedoch als Orientierungshilfe dienen.

Der Mietspiegel gilt auf Grund gesetzlicher Regelungen nicht für folgenden Wohnraum: