Wohnraumförderung
Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Das Amt für Wohnungswesen fördert Wohnheime für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen. Eine Förderung erfolgt mit zinsgünstigen Darlehen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Landschaftsverband und dem Ministerium für Bauen und Verkehr.
Was wird gefördert?
Der Neubau, der Ausbau und die Erweiterung von Wohnräumen in Heimen mit nicht mehr als 24 Plätzen für Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung ständige Betreuung benötigen und nicht selbständig wohnen können.
Wer wird gefördert?
Kommunale Träger, Träger die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, Wohnungsunternehmen und private Investoren.
Wie wird gefördert?
Mit zinsgünstigen Baudarlehen in Form von Förderpauschalen.
Die Förderpauschalen betragen mit Stand von 2010
| je barriererfreier Wohnheimplatz | 27.000 € im Neubau und 20.000 € bei Neubeschaffung im Bestand |
| je rollstuhlgerechter Wohnheimplatz | 32.500 € im Neubau und 25.500 € bei Neubeschaffung im Bestand |
Wo kann man Fördermittel beantragen?
Wohnheimprojekte in Münster sind zunächst abzustimmen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL).
Der formelle Förderantrag ist nach Abstimmung mit dem LWL beim Amt für Wohnungswesen zu stellen.
Ansprechpartner:
- Nicole Arning, Telefon 02 51/4 92-64 41, Raum E 406, ArningN(at)stadt-muenster.de
Die entsprechenden Förderrichtlinien:
- Informationen des LWL: Förderung von stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
(PDF des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 50 kB)
