Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Wohnraumförderung

Wohnheime für Menschen mit Behinderung

Das Amt für Wohnungswesen fördert Wohnheime für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen. Eine Förderung erfolgt mit zinsgünstigen Darlehen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Landschaftsverband und dem Ministerium für Bauen und Verkehr.

Was wird gefördert?
Der Neubau, der Ausbau und die Erweiterung von Wohnräumen in Heimen mit nicht mehr als 24 Plätzen für Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung ständige Betreuung benötigen und nicht selbständig wohnen können.

Wer wird gefördert?
Kommunale Träger, Träger die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, Wohnungsunternehmen und private Investoren.

Wie wird gefördert?
Mit zinsgünstigen Baudarlehen in Form von Förderpauschalen.
Die Förderpauschalen betragen mit Stand von 2010

je barriererfreier Wohnheimplatz 27.000 € im Neubau und
20.000 € bei Neubeschaffung im Bestand
je rollstuhlgerechter Wohnheimplatz 32.500 € im Neubau und
25.500 € bei Neubeschaffung im Bestand

Wo kann man Fördermittel beantragen?
Wohnheimprojekte in Münster sind zunächst abzustimmen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL).

Der formelle Förderantrag ist nach Abstimmung mit dem LWL beim Amt für Wohnungswesen zu stellen.

Ansprechpartner:

Die entsprechenden Förderrichtlinien: