Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Wohnraumförderung

Stadtumbau

Zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse von Sozialwohnungsbeständen in hochverdichteten Großsiedlungen, Wohnanlagen oder in hochgeschossigen Wohngebäuden der 1960er und 1970er Jahre mit besonderen Problemen kann das Amt für Wohnungswesen Landesmittel der NRW.BANK gewähren.

Die Förderung setzt voraus, dass die beantragten Maßnahmen auf der Basis eines kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepts entwickelt worden sind und für die Dauer der Bindungen ein integriertes Bewirtschaftungskonzept durchgeführt wird, über das die Bewilligungsbehörde, der Investor und das Ministerium für Bauen und Verkehr Einvernehmen herstellen.

Die Förderung erfolgt mit zinsgünstigen Darlehen jedoch nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr.

Die entsprechenden Förderbestimmungen finden Sie hier unter Ziffer 3 der Richtlinie: