Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Wohnraumförderung

Energieeinsparung

Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand

Förderzweck ist die nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkten CO2-Einsparung im Wohnungsbestand.

Was wird gefördert?
Es werden gefördert bauliche Maßnahmen, die der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwand-, Keller- und Dachdämmung, Einbau wärmedämmender Fenster) und der Verbesserung bzw. dem erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, solarthermischen Anlagen und mechanischen Lüftungsanlagen dienen, Erneuerung oder erstmaliger Anbau eines Balkons im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände. Ferner bei selbstenutztem Wohneigentum: Ausbau und Erweiterung des vohandenen Wohnraums (Wohnflächenerweiterung) im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenwände und/oder des Daches.

Wer wird gefördert?
Die Fördermittel können alle Eigentümer (Selbstnutzer und Vermieter von Wohnungen) beantragen. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist u.a. Fördervoraussetzung, dass das anrechenbare Einkommen des den Wohnraum nutzenden Haushalts die Einkommensgrenzendes §13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigt.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt mit Darlehen zur Anteilsförderung der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Der Darlehenshöchstbetrag ist auf 40.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch auf 80 v. H. der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten begrenzt.

Weitere Informationen:


Ansprechpartner: (Zuständigkeit nach Namen der Antragsteller)

A - G  Mechthild Hüttemann 02 51/4 92-64 74 Raum E 404 HuettemannM(at)stadt-muenster.de
H - K   Nicole Arning 02 51/4 92-64 41 Raum E 406 ArningN(at)stadt-muenster.de
L - P  Werner Müller 02 51/4 92-64 27 Raum E 403 MuellerW(at)stadt-muenster.de
Q - Z  Gerhard Isselhorst 02 51/4 92-64 40 Raum E 407 IsselhorstG(at)stadt-muenster.de