Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Wohnraumförderung

Förderung von Eigentum

Was wird gefördert?
Die Förderung betrifft den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.

Wer wird gefördert?
Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, die die vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 31.07.2011 für Neubau- und Ersterwerbsmaßnahmen die Förderrichtlinien aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1.08.2011 bis zum Erlass des Wohnraumförderungsprogramms 2012 (voraussichtlich Ende Februar 2012) keine neuen Anträge mehr gestellt werden können.
Dagegen können aber weiterhin noch Anträge für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien eingereicht werden.
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Sachbearbeiter.
Das Wohnraumförderprogramm 2011 können Sie in den Links auf dieser Seite abrufen.

Wie wird gefördert?
Mit einem zinslosen oder zinsgünstigen Baudarlehen

Die Höhe des Darlehens richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Kinder und ob neuer Wohnraum geschaffen oder eine "Gebrauchtimmobilie" erworben wird.

Daneben sind besondere Darlehen für Schwerbehinderte vorgesehen. Einzelheiten hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Sachbearbeiter.

Weitere Informationen:


Ansprechpartner:

A - G  Mechthild Hüttemann 02 51/4 92-64 74 Raum E 404 HuettemannM(at)stadt-muenster.de
H - K   Reinhold Schäfer 02 51/4 92-64 41 Raum E 406 Schaefer(at)stadt-muenster.de
L - O  Werner Müller 02 51/4 92-64 27 Raum E 403 MuellerW(at)stadt-muenster.de
P - Z  Gerhard Isselhorst 02 51/4 92-64 40 Raum E 407 IsselhorstG(at)stadt-muenster.de

Grundstücksvergabe städtischer Grundstücke

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Informationen zu verfügbaren Grundstücken, den Kaufpreisen und zu den Vergaberichtlinien der Stadt Münster erhalten Sie auf den Seiten des Amtes für Immobilienmanagement.