Wohnraumförderung
Förderung von Eigentum
Was wird gefördert?
Die Förderung betrifft den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, die die vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 31.07.2011 für Neubau- und Ersterwerbsmaßnahmen die Förderrichtlinien aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1.08.2011 bis zum Erlass des Wohnraumförderungsprogramms 2012 (voraussichtlich Ende Februar 2012) keine neuen Anträge mehr gestellt werden können.
Dagegen können aber weiterhin noch Anträge für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien eingereicht werden.
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Sachbearbeiter.
Das Wohnraumförderprogramm 2011 können Sie in den Links auf dieser Seite abrufen.
Wie wird gefördert?
Mit einem zinslosen oder zinsgünstigen Baudarlehen
Die Höhe des Darlehens richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Kinder und ob neuer Wohnraum geschaffen oder eine "Gebrauchtimmobilie" erworben wird.
Daneben sind besondere Darlehen für Schwerbehinderte vorgesehen. Einzelheiten hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Sachbearbeiter.
Weitere Informationen:
- Richtlinien für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum (27 kB)
- Wohnraumförderungsprogramm 2011 (WoFP 2011) des Landes NRW
(externes PDF des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW, 219 kB - nicht barrierefrei) - Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes NRW in Münster (PDF, 53 kB)
- Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW
(externes PDF des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW, 256 kB - nicht barrierefrei) - Ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, können Sie im interaktiven Förderberater testen: www.nrwbank.de/foerderberater
- Antragsformulare im Wohnraumportal der NRW.Bank
Ansprechpartner:
| A - G | Mechthild Hüttemann | 02 51/4 92-64 74 | Raum E 404 | HuettemannM(at)stadt-muenster.de |
| H - K | Reinhold Schäfer | 02 51/4 92-64 41 | Raum E 406 | Schaefer(at)stadt-muenster.de |
| L - O | Werner Müller | 02 51/4 92-64 27 | Raum E 403 | MuellerW(at)stadt-muenster.de |
| P - Z | Gerhard Isselhorst | 02 51/4 92-64 40 | Raum E 407 | IsselhorstG(at)stadt-muenster.de |
Grundstücksvergabe städtischer Grundstücke
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Informationen zu verfügbaren Grundstücken, den Kaufpreisen und zu den Vergaberichtlinien der Stadt Münster erhalten Sie auf den Seiten des Amtes für Immobilienmanagement.
