Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Wohnraumförderung

Denkmalgerechte Erneuerung

Zum Erhalt des historischen Erbes und zur Behebung oder Vermeidung städtebaulicher Missstände in Wohnsiedlungen von besonderem städtebaulichem Wert in Nordrhein-Westfalen werden bauliche Maßnahmen zur denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) gefördert.
Förderzweck sind die denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, SMBI.NRW.2313).

Die entsprechenden Förderbestimmungen finden Sie unter Ziffer 4 der Richtlinie:


Ansprechpartner: (Zuständigkeit nach Namen der Antragsteller)

A - G  Mechthild Hüttemann 02 51/4 92-64 74 Raum E 404 HuettemannM(at)stadt-muenster.de
H - K   Nicole Arning 02 51/4 92-64 41 Raum E 406 ArningN(at)stadt-muenster.de
L - P  Werner Müller 02 51/4 92-64 27 Raum E 403 MuellerW(at)stadt-muenster.de
Q - Z  Gerhard Isselhorst 02 51/4 92-64 40 Raum E 407 IsselhorstG(at)stadt-muenster.de