Wohnraumförderung
Denkmalgerechte Erneuerung
Zum Erhalt des historischen Erbes und zur Behebung oder Vermeidung städtebaulicher Missstände in Wohnsiedlungen von besonderem städtebaulichem Wert in Nordrhein-Westfalen werden bauliche Maßnahmen zur denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) gefördert.
Förderzweck sind die denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, SMBI.NRW.2313).
Die entsprechenden Förderbestimmungen finden Sie unter Ziffer 4 der Richtlinie:
- Förderbestimmungen nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Bestand
(PDF des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 160 kB)
Ansprechpartner: (Zuständigkeit nach Namen der Antragsteller)
| A - G | Mechthild Hüttemann | 02 51/4 92-64 74 | Raum E 404 | HuettemannM(at)stadt-muenster.de |
| H - K | Nicole Arning | 02 51/4 92-64 41 | Raum E 406 | ArningN(at)stadt-muenster.de |
| L - P | Werner Müller | 02 51/4 92-64 27 | Raum E 403 | MuellerW(at)stadt-muenster.de |
| Q - Z | Gerhard Isselhorst | 02 51/4 92-64 40 | Raum E 407 | IsselhorstG(at)stadt-muenster.de |
