Bestands- und Besetzungskontrolle - Informationen für Vermieter
Informationen für Vermieter
Mietpreiskontrolle – im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Die Mietpreisgestaltung im öffentlich geförderten Wohnungsbau orientiert sich an der Kostenmiete, die vom jeweiligen Vermieter aufzustellen und einzuhalten ist (altes Recht bis 31.12.2002 / § 8 Wohnungsbindungsgesetz in Verbindung mit § 44 I Nr. 3 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen [WFNG NRW]).
Nach neuem Recht seit 1.1.2003 wird die höchst zulässige Miete (= Bewilligungsmiete) in der Förderzusage bestimmt [§ 16 WFNG].
In Fällen, in denen eine Überhöhung der preisrechtlich zusätzlichen Kostenmiete/Bewilligungsmiete festgestellt wird, können Maßnahmen bei Verstößen gegen die Zweckbestimmung von Sozialwohnungen eingeleitet werden.
Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Auskunft über die Ermittlung und Zusammensetzung der Miete zu geben.
Bei Problemen, die die Ermittlung der Kostenmiete der geförderten Wohnung/en betreffen, können sich sowohl der Vermieter als auch der Mieter an das Amt für Wohnungswesen wenden.
Für eine Überprüfung wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit den dazugehörigen Nachweisen benötigt.
Es entstehen keine Gebühren, wenn die Überprüfung der Kostenmiete "von Amtswegen" oder auf Veranlassung des Mieters durchgeführt wird.
Bei einem Gutachten für den Vermieter über die Höhe der Kostenmiete bei Miet- und Genossenschaftsmieten beträgt die Gebühr je nach Einzelfall zwischen 30 EUR und 180 EUR.
Weitere Informationen:
- Auf den Internetseiten der NRW.Bank
Förderungen nach dem 1. und 2. Wohnungsbaugesetz - Auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW
Amt für Wohnungswesen
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Postanschrift: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-64 02
Fax 02 51/ 4 92-77 33
E-Mail: wohnungsamt@stadt-muenster.de
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen stehen Ihnen für Ihre persönliche Vorsprache zur Verfügung:
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8 - 12 Uhr
am Donnerstag: von 15 - 18 Uhr (Achtung: donnerstags keine Öffnungszeit am Vormittag!)
Telefonische Auskünfte
Telefonische Anfragen können Sie an das Amt für Wohnungswesen richten:
am Montag, Dienstag und Mittwoch: von 8 – 16 Uhr
am Donnerstag: von 8 – 18 Uhr
am Freitag: von 8 – 13 Uhr
Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte während der Öffnungszeiten (s. o.) nur eingeschränkt gegeben werden können.
Ansprechpartnerinnen:
| A - I | Jutta Stöppler | 02 51/4 92-64 72 | Raum E 501 | StoepplerJ(at)stadt-muenster.de |
| J - Z | Claudia Böwing | 02 51/4 92-64 82 | Raum E 501 | Boewing(at)stadt-muenster.de |
