Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jeder werden, der zu dieser Wahl wahlberechtigt (siehe Wahlberechtigung Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Europawahl) ist. Besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben. Für Wahlvorstände werden vorab Schulungen durchgeführt, außerdem gibt es schriftliches Informationsmaterial.
In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingerichtet. Der besteht aus dem/der Vorsteher/in, seinem/er Stellvertreter/in und drei bis sieben Beisitzern und Beisitzerinnen. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.