Seiteninhalt
Wahlberechtigte Landtagswahl
Wahlberechtigt für die Landtagswahl NRW am 09.05.2010 sind
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 09.05.1992 geboren sind und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, am 23.04.2010, in NRW ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
Nicht wahlberechtigt sind
- Ausländer
- Personen unter 18 Jahren
- diejenigen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist
- Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen
Automatisch werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, aber trotzdem der Ansicht ist, wahlberechtigt zu sein, kann sich beim Wahlamt eintragen lassen.