Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie einen Wahlschein beantragen. Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn Ihr Wahllokal noch nicht barrerefrei ist und Sie persönlich in einem barrierefreien Wahllokal in Ihrer Nähe wählen möchten oder Sie sich im Urlaub befinden.
Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben oder vorab im Hauptwahlbüro wählen.
Sind Sie in Münster wahlberechtigt, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Wahlamt der Stadt Münster.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht ausreichend.
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt bzw. bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.