Wie bei anderen Wahlen ist bei der Landtagswahl das Wählerverzeichnis nur noch beschränkt einsehbar. In der Zeit vom 23. bis 27. April 2012 steht das Wählerverzeichnis im Hauptwahlbüro zur Einsichtnahme zur eigenen Person bereit. Für Daten anderer Personen gilt dies nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen (Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses ergibt).