Über die Zulassung der Landeslisten wurde in einer Sitzung des Landeswahlausschusses am 14.04.2012 entschieden.
Auf den Stimmzettel stehen landesweit (Zweitstimme)
Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.