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Informationen Amtliche Endergebnisse

Landtagswahlen am 14. Mai 2000

Stichwort: Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zu den Landtagswahlen am 14. Mai 2000 ist, wer am Wahltag

  1. Deutsche(r) ist (Artikel 116 Abs. 1 GG)
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat (d.h. am 14.05.82 oder früher geboren ist),
  3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 14.02.2000 in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und
  4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

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Stichwort: Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung

In das Wählerverzeichnis der Stadt Münster werden alle Personen eingetragen, die am Stichtag 09.04.2000 in Münster mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen (Wahlberechtigung) erfüllen. Die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis zum 23.04.2000 eine Wahlbenachrichtigung durch die Post.

Wer bis zum 23.04.2000 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, damit geprüft werden kann, aus welchen Gründen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis unterblieben ist.

Die Rückfrage sollte umgehend erfolgen, da die Frist zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses am 28.04.2000 abläuft.

Die Wahlbenachrichtigung soll den Wahlberechtigten ersparen, durch persönliche Einsichtnahme festzustellen, ob sie/er in das Wählerverzeichnis aufgenommen ist, und Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten haben, zur Nachprüfung ihrer Eintragung veranlassen. Sie soll weiter der/dem Wähler/in die wichtigsten Hinweise für die Ausübung ihres/seines Wahlrechts am Wahltag (Wahlraum, Wahlzeit) geben und insoweit einen geordneten Ablauf der Wahlhandlung am Wahltag erleichtern.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 25.04. bis 28.04.2000 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Es kann im Wahlamt eingesehen werden.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Dauer der Auslegung Einspruch einlegen. Wer Einspruch einlegt, muß erforderliche Beweise erbringen.

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Stichwort: Wahllokale, Stimmabgabe

Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet. Die Lage des Wahllokals wird den Wahlberechtigten auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Alle Wahllokale werden von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Der Stimmzettel muss in einer Wahlzelle im Wahlraum gekennzeichnet werden. Die Wähler/innen können von sich aus nicht auf die geheime Stimmabgabe verzichten.

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Stichwort: Briefwahl

Alle Wahlberechtigten bekommen mit ihrer Wahlbenachrichtigung auch einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Wahlberechtigte, die am Wahltag ihr Wahllokal z.B. wegen Krankheit oder Urlaub nicht aufsuchen können, sollten diesen Antrag ausfüllen und in einem Briefumschlag (Porto 1,10 DM) an das Wahlamt senden. Sie erhalten dann einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen per Post.

Es ist besonders wichtig, im Antrag genau anzugeben, an welche Adresse die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Selbstverständlich können z.B. auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden.

Die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrages auf Zusendung der Wahlunterlagen garantiert eine zügige Bearbeitung. Formlose Anträge sind zwar möglich, können aber die Bearbeitung und den Versand verzögern. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bei formlosen Anträgen sind nachstehende Angaben unbedingt erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift in Münster und, falls die Wahlunterlagen an eine andere Adresse (z. B. Urlaubsanschrift) versandt werden sollen, die Zustellanschrift.

Briefwähler/innen erhalten auf ihren Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

  • den Wahlschein,
  • den amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Wahlumschlag,
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag und
  • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl mit genauen Hinweisen, was zu tun ist.
Wer die Angaben im Merkblatt Schritt für Schritt befolgt, gibt auf jeden Fall eine gültige Stimme ab.

Wer für eine(n) andere(n) den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Die Vollmacht kann formlos ausgestellt werden.

Sobald die Stimmzettel vorliegen - ab 11. April - kann auch im Wahlamt an Ort und Stelle per Brief gewählt werden.

Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 12.05.2000, 18.00 Uhr.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt / zugestellt werden.

Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt. Bei der postalischen Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt ist ein rechtzeitiger Eingang nur gewährleistet, wenn der Wahlbrief bis spätestens am 12. Mai 2000 abgeschickt wurde.
Nach der Postbriefkastenleerung am Samstag eingeworfene Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG am Wahlsonntag nicht mehr zugestellt. Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern empfiehlt das Wahlamt deshalb, Wahlbriefe am Samstag und Sonntag nicht mehr zur Post zu bringen, sondern persönlich am
Samstag vor der Wahl zwischen 8.00 und 12.00 Uhr im Hauptwahlbüro, Stadthaus I, Klemensstraße 10, Platz des Westfälischen Friedens
oder am
Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr in der Wahlleitung im Stadtweinhaus, 1. Etage, Prinzipalmarkt 8,
abzugeben oder in den
städtischen Hausbriefkasten, Stadthaus I, neben dem Haupteingang Klemensstraße 10
zu werfen. Der Briefkasten wird am Wahltag um 18.00 Uhr letztmalig geleert.

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Stichwort: Stimmzettel, Wahlbewerber

Die Stimmzettel Die Wahlbewerber/innen sind mittlerweile bekannt.--> Der Kreiswahlausschuss der Stadt Münster hat am 5. April 2000 die beim Wahlamt eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 14. Mai zugelassen. Danach werden in der Stadt Münster im Wahlkreis 98 Münster I 9 und im Wahlkreis 99 Münster II 11 Kandidaten antreten.

Im Wahlkreis 98 Münster I bewerben sich für einen Sitz im Landtag:
Helmut Hamsen, SPD
Maria-Theresia Kastner, CDU
Harald Wölter, GRÜNE
Dr. Stefan Kooths, F.D.P.
O.K. Reinhard Rupsch, REP
Bettina Buchta, MLPD
Kai Claaßen, PDS
Karin Kettner, DIE FRAUEN
Fritz Pfau, UNABHÄNGIGE BÜRGER

Im Wahlkreis 99 Münster II stellen sich zur Wahl:
Anna Garbe, SPD
Dr. Renate Düttmann-Braun, CDU
Rüdiger Sagel, GRÜNE
Daniel Bahr, F.D.P.
Frank Günter Otte, REP
Achim Parchow, NATURGESETZ
Arnulf Renz, MLPD
Frauke Grieger, PDS
Dagmar Schulze-Heuling, DIE FRAUEN
Karl Theodor Becks, UNABHÄNGIGE BÜRGER
Sandra Quellenberg, Wählergruppe Bewusstsein

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Stichwort: Wahlsystem

Das Wahlsystem ist im Vergleich zur Landtagswahl 1995 unverändert geblieben. Der Landtag besteht aus mindestens 201 Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt werden. Das Wahlsystem ist ein zweistufiges Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Es werden 151 Abgeordnete in Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit und mindestens 50 weitere Abgeordnete nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landesreservelisten gewählt. Bei der Wahl hat jeder Wähler eine Stimme. Damit wählt er den Bewerber im Wahlkreis und gleichzeitig die Landesreserveliste derjenigen Partei, für die der Bewerber aufgestellt ist.

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Stichwort: Wahlergebnisse

Mit dem vorläufigen Endergebnis wird gegen 21.00 Uhr gerechnet. Zwischenergebnisse werden laufend zur Verfügung gestellt. Dabei werden als Vergleichszahlen die Ergebnisse von den Landtagswahlen 1995 zur Interpretation mitgeliefert.

Die jeweiligen Zwischenergebnisse stehen ab etwa 18.45 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses, Prinzipalmarkt, zur Verfügung - und natürlich hier im publikom.

Die Präsentation ist öffentlich: Alle Interessierten können sich dort über den Ausgang der Wahl informieren.

Zur Information haben wir die Wahlergebnisse in Münster der Landtagswahlen von 1947 bis 1995 in einer Tabelle zusammengestellt.

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Stichwort: Wahlamt

Die Adresse des Wahlamtes lautet:

Stadt Münster
Wahlamt
Schelmenstiege 1
Telefon: 02534/971-131
Telefax: 02534/971-199
ab 11.04.2000
Klemensstraße 10 (Stadthaus I, Stadthaussaal, Eingang G, Platz des Westfälischen Friedens)
48127 Münster

E-Mail: 33wahlen@stadt-muenster.de
 
Öffnungszeiten (ab 11.04.2000):
 
montags - mittwochs:    8.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
donnerstags: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags:
 
8.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
 
Freitag, 12.05.2000: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr


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