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| Landtagswahlen am 14. Mai 2000 Stichwort: Wahlberechtigung Wahlberechtigt zu den Landtagswahlen am 14. Mai 2000 ist, wer am Wahltag
Stichwort: Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung In das Wählerverzeichnis der Stadt Münster werden alle Personen eingetragen, die am Stichtag 09.04.2000 in Münster mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen (Wahlberechtigung) erfüllen. Die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis zum 23.04.2000 eine Wahlbenachrichtigung durch die Post. Wer bis zum 23.04.2000 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, damit geprüft werden kann, aus welchen Gründen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis unterblieben ist. Die Rückfrage sollte umgehend erfolgen, da die Frist zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses am 28.04.2000 abläuft. Die Wahlbenachrichtigung soll den Wahlberechtigten ersparen, durch persönliche Einsichtnahme festzustellen, ob sie/er in das Wählerverzeichnis aufgenommen ist, und Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten haben, zur Nachprüfung ihrer Eintragung veranlassen. Sie soll weiter der/dem Wähler/in die wichtigsten Hinweise für die Ausübung ihres/seines Wahlrechts am Wahltag (Wahlraum, Wahlzeit) geben und insoweit einen geordneten Ablauf der Wahlhandlung am Wahltag erleichtern. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 25.04. bis 28.04.2000 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Es kann im Wahlamt eingesehen werden. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Dauer der Auslegung Einspruch einlegen. Wer Einspruch einlegt, muß erforderliche Beweise erbringen. Stichwort: Wahllokale, Stimmabgabe Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet. Die Lage des Wahllokals wird den Wahlberechtigten auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Alle Wahllokale werden von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Der Stimmzettel muss in einer Wahlzelle im Wahlraum gekennzeichnet werden. Die Wähler/innen können von sich aus nicht auf die geheime Stimmabgabe verzichten. Stichwort: Briefwahl Alle Wahlberechtigten bekommen mit ihrer Wahlbenachrichtigung auch einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Wahlberechtigte, die am Wahltag ihr Wahllokal z.B. wegen Krankheit oder Urlaub nicht aufsuchen können, sollten diesen Antrag ausfüllen und in einem Briefumschlag (Porto 1,10 DM) an das Wahlamt senden. Sie erhalten dann einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen per Post. Es ist besonders wichtig, im Antrag genau anzugeben, an welche Adresse die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Selbstverständlich können z.B. auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden. Die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrages auf Zusendung der Wahlunterlagen garantiert eine zügige Bearbeitung. Formlose Anträge sind zwar möglich, können aber die Bearbeitung und den Versand verzögern. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bei formlosen Anträgen sind nachstehende Angaben unbedingt erforderlich: Name,
Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift in Münster und, falls die Wahlunterlagen
an eine andere Adresse (z. B. Urlaubsanschrift) versandt werden sollen, die Zustellanschrift. Briefwähler/innen erhalten auf ihren Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:
Wer für eine(n) andere(n) den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Die Vollmacht kann formlos ausgestellt werden. Sobald die Stimmzettel vorliegen - ab 11. April - kann auch im Wahlamt an Ort und Stelle per Brief gewählt werden. Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 12.05.2000, 18.00 Uhr. Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt / zugestellt werden.
Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt.
Bei der postalischen Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt ist
ein rechtzeitiger Eingang nur gewährleistet, wenn der Wahlbrief bis spätestens am 12. Mai 2000
abgeschickt wurde. Stichwort: Stimmzettel, Wahlbewerber
Stichwort: Wahlsystem Das Wahlsystem ist im Vergleich zur Landtagswahl 1995 unverändert geblieben. Der Landtag besteht aus mindestens 201 Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt werden. Das Wahlsystem ist ein zweistufiges Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Es werden 151 Abgeordnete in Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit und mindestens 50 weitere Abgeordnete nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landesreservelisten gewählt. Bei der Wahl hat jeder Wähler eine Stimme. Damit wählt er den Bewerber im Wahlkreis und gleichzeitig die Landesreserveliste derjenigen Partei, für die der Bewerber aufgestellt ist. Stichwort: Wahlergebnisse Mit dem vorläufigen Endergebnis wird gegen 21.00 Uhr gerechnet. Zwischenergebnisse werden laufend zur Verfügung gestellt. Dabei werden als Vergleichszahlen die Ergebnisse von den Landtagswahlen 1995 zur Interpretation mitgeliefert. Die jeweiligen Zwischenergebnisse stehen ab etwa 18.45 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses, Prinzipalmarkt, zur Verfügung - und natürlich hier im publikom. Die Präsentation ist öffentlich: Alle Interessierten können sich dort
über den Ausgang der Wahl informieren. Stichwort: Wahlamt Die Adresse des Wahlamtes lautet:
Stadt Münster
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