Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen am 30.08.2009 in Münster ist, wer am Wahltag
Für die Ausübung des Wahlrechtes ist außerdem eine Eintragung im Wählerverzeichnis erforderlich. Aus dem Melderegister der Stadt Münster werden am 26.07.2009 alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bis zum 14.08.2009 werden Änderungen, die gegenüber der Meldebehörde bekannt gegeben werden, von Amts wegen im Wählerverzeichnis nachgetragen. Danach werden nur noch Streichungen und Berichtigungen vorgenommen.
Personen, die nicht im Melderegister verzeichnet aber trotzdem wahlberechtigt sind, z.B. Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind, können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.