Jede Wählerin und jeder Wähler hat je eine Stimme für die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und seiner Bezirksvertretung.
Der Rat wird nach einer Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl gewählt. Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Bezirksvertretungen werden nach reinen Verhältniswahlgrundsätzen gewählt. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë Verfahren).
Der Oberbürgermeister wird nach einem reinen Mehrheitswahlrecht gewählt. Eine Stichwahl, wie noch im Jahr 2004, kann es nicht geben.