Bis zum 09.08.2009 wird jeder Wahlberechtigte schriftlich darüber informiert, dass er in das Wählerverzeichnis aufgeommen wurde. Dies geschieht durch die Wahlbenachrichtigungskarte, aus der auch das Wahllokal zu ersehen ist.
Diese Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Antrag für einen Wahlschein (Briefwahl). Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, so fragen Sie bitte baldmöglichst nach dem 09.08.2009 beim Wahlamt nach.