Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern.
Aufgaben sind u.a. die Einteilung der Kommunalwahlbezirke und die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge.
Auch das Wahlergebniss wird vom Wahlausschuss festgestellt. Dies ist in § 34 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.