In das Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen worden, die am 26. Juli 2009 bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet waren. Personen mit Nebenwohnung wurden nicht eingetragen.
Wegzug aus Münster
Ziehen Sie bis zum Wahltag aus Münster weg, so geht das Wahlrecht für die Kommunalwahl in Münster verloren. Eventuell bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Dies gilt auch, wenn aus einer Hauptwohnung eine Nebenwohnung wird.
Zuzug in Münster
Wahlberechtigte, die sich bis zum 14. August 2009 bei der Meldebehörde anmelden, werden automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie erhalten automatisch nach der Anmeldung bei der Meldebehörde eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Umzug in Münster
Bei einem Umzug innerhalb von Münster, der bis zum 14. August 2009 bei der Meldebhörde gemeldet wird, geht das Wahlrecht für die bisherige Wohnung verloren, eventuell bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Es erfolgt eine automatische Neuaufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Stimmbezirkes, eine neue Wahlbenachrichtigungskarte wird erstellt.
Von der Meldebehörde erhalten Sie bei Abgabe Ihrer Meldung ein Merkblatt. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Tel. 02 51/4 92-33 90).