Auch zur Kommunalwahl wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Rechtsgrundlage ist § 50 des Kommunalwahlgesetzes. Das Wahlgeheimnis ist in jedem Fall sichergestellt.
In Münster wurden folgende Stimmbezirke ausgewählt:
Urnenwahlbezirke: 032, 075, 081, 134, 162, 171, 216, 241, 273, 284, 333, 333
Briefwahlbezirke: 502, 504, 610
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