In der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass die Bezirksvertretungen aus mindestens elf und höchstens neunzehn Mitgliedern bestehen. Die Stadt Münster hat in der Hauptsatzung für alle Bezirksvertretungen 19 Mitglieder festgelegt.
Hier finden Sie Informationen über die Aufgaben der Bezirksvertretungen und die bisherigen Mitglieder.