Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 14. August 2009 bis 18 Uhr bei der Stadt Münster, Wahlamt, Klemensstraße 10, 48147 Münster, Einspruch einlegen.
Darauf wurde im Amtsblatt Nr. 13/2009 (pdf) hingewiesen.