Wie bei anderen Wahlen ist nunmehr auch bei Kommunalwahlen das Wählerverzeichnis nur noch beschränkt einsehbar. In der Zeit vom 10. bis 14. August steht das Wählerverzeichnis im Hauptwahlbürro zur Einsichtnahme zur eigenen Person bereit. Für Daten anderer Personen gilt dies nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen (Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses ergibt).
Weitere Informationen gibt es im Amtsblatt Nr. 13 vom 7.August 2009 (pdf)