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Wahlberechtigte
Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Münster sind alle
- Ausländer
- Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben wurde.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag, dem 07.02.2010,
- mindestens 16 Jahre alt sind, d.h. vor dem 07.02.1994 geboren sein.
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (22.01.2010) in Münster ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.
Wahlberechtigte Deutsche müssen sich bis zum 26.01.2010 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, um wählen zu können.
Nicht wahlberechtigt sind,
- Ausländer, auf die nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen oder die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind, z.B. Diplomaten oder Militärangehörige,
- Ausländer, die Asylbewerber sind oder die geduldet sind und
- Deutsche, sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten 5 Jahren erworben haben.
Voraussetzung ist weiterhin die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Automatisch werden alle Ausländer in das Wählerverzeichnis aufgenommen, bei denen feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigte Deutsche werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, diese Personengruppe muss sich bis zum 26.01.2010 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.