Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie einen Wahlschein und Briefwahl beantragen. Diese Möglichkeit besteht erstmals bei einer Wahl zum Integrationsrat.
Sie erhalten den Wahlschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben oder vorab im Hauptwahlbüro wählen.
Sind Sie in Münster wahlberechtigt, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Wahlamt der Stadt Münster.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht ausreichend.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt bzw. bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Personen vertreten.