Die zugelassenen Wahlvorschläge erhalten so viele Sitze zugeteilt, wie ihnen im Verhältnis der auf sie entfallenen Stimmzahlen im Höchstzahlverfahren d´Hondt zustehen. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleicher Höchstzahl das vom Wahlleiter zu ziehende Los.