Die Stimmbezirke werden vom Wahlleiter festgelegt, sie sollen in der Regel 500 bis 2.5000 Wahlberechtigte umfassen.
Für die Wahl zum Integrationsrat wurde die Stadt in 9 Stimmbezirke unterteilt. Die Unterteilung richtet sich nach den Stadtbezirken bzw. den Kommunalwahlbezirken.
In jedem Stimmbezirk ist ein Wahlraum eingerichtet worden. Unabhängig vom Wohnort kann in jedem Wahlraum (Wahllokal) in Münster gewählt werden. Es ist z.B. möglich, auch als Handorfer im Stadthaus 1 zu wählen oder als Roxeler in Hiltrup.