Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Münster.
Wer für den Integrationsrat kandidieren möchte, muss in einem formellen Wahlvorschlagsverfahren ähnlich dem bei der Kommunalwahl vorgeschlagen werden. Es können Wählerguppen und Einzelbewerber vorgeschlagen werden. Wahlvorschläge müssen bis zum 11. Januar 2010, 15 Uhr beim Wahlamt vorliegen. Informationen dazu und die notwendigen Formulare erhalten Sie beim Wahlamt im Stadthaus 1, Zimmer 280, Tel. 02 51/4 92 33 56.