Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 16.01.2010 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Nehmen Sie diese Wahlbenachrichtigung bitte zusammen mit Ihrem Pass/Ausweis mit zur Stimmabgabe in Ihr Wahllokal. Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlberechtigungskarte ausgeübt werden.
Haben Sie bis zu diesem Termin noch keine Benachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, so erkundigen Sie sich bitte unverzüglich beim Wahlamt.