Am 7.02.2010 wird in Münster der Integrationsrat gewählt. Erstmals sind nicht nur Ausländer, sondern auch Deutsche, die in den letzten fünf Jahren vor der Wahl die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, für dieses Gremium wahlberechtigt.
Nach deutschem Wahlrecht kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis für die Wahl des Integrationsrates können automatisch nur Ausländer eingetragen werden, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Wer als früherer Ausländer am 7.02.2010 wählen will, muss einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Darüber informiert das Wahlamt der Stadt Münster in diesen Tagen mit einem Schreiben an rund 2.200 Betroffene, die in Münster eingebürgert wurden oder hier ihre Spätaussiedlerbescheinigung erhalten haben.
Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann ab sofort beim Wahlamt gestellt werden, spätestens bis zum 26.01.2010. Wer keine Post vom Wahlamt erhält, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich informieren unter den Rufnummern 02 51/4 92-33 23, -33 56 oder -33 94.