Die Wahlbenachrichtigungskarte ist die Mitteilung über die Eintragung in einem bestimmten Wählerverzeichnis. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte werden Sie über ihren Wahlraum informiert.
Die Wahlbenachrichtigungskarten zur Bundestagswahl wurden bis zum 05.09.2009 zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, fragen Sie bitte beim Wahlamt (Tel. 0251 492 3390) nach. Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist u.a. die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Stehen Sie im Wählerverzeichnis können Sie auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte wählen. Nehmen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis/Reisepass mit zur Wahl.
Bitte verwechseln Sie nicht die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl (hellblaues Feld im oberen Bereich der Vorderseite) mit der zu den Kommunalwahlen (hellgelb).