Das Wahlamt ist zuständig für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Aktuell gibt es in Münster keine Abstimmung. Sollte es in Münster zu einem Bürgerbegehren oder zu einem Bürgerentscheid kommen, werden diese Seiten rechtzeitg vorher aktualisiert. Bis dahin finden Sie hier die Seiten zum letzen Bürgerbegehren "Keine städtische Finanzierung einer "Kultur- und Kongresshalle" (Musikhalle) auf dem Hindenburgplatz" vom 27.04.2008.
Der Bericht zum Bürgerentscheid (Beiträge zur Statistik Nr. 104) ist in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und dem Amt für Bürgerangelegenheiten erschienen. Sie finden den Bericht (pdf, 3335 KB) gleich hier.
Das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 29.04.2008 festgestellte Ergebnis des Bürgerentscheids wurde bekannt gegeben. Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung vom 30.04.2008 (pdf). Die Bekanntmachung erfolgte ebenfalls im Amtsblatt Nr. 8 vom 16.05.2008.
Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden - gegen die städtische Mitfinanzierung einer Kultur- und Kongresshalle. Mit 70.281 Ja-Stimmen war der Bürgerentscheid erfolgreich und das Quorum von 44.095 Stimmen wurde erreicht. Zum amtlichen Endergebnis
Das Wahlamt gibt die engültige Zahl der Abstimmungsberechtigten mit 220.477 an. Hieraus ergibt sich das erforderliche Quorum = 44.095 (20 % der Abstimmungsberechtigten).
Das Hauptabstimmungsbüro wurde am Freitag um 18.00 Uhr geschlossen. Das Wahlamt gibt noch einen Tipp: "Nehmen Sie am Sonntag bitte neben der Abstimmungsbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit in Ihr Abstimmungslokal".
Abstimmen können Sie nur in dem Lokal, in dessen Abstimmungsverzeichnis Sie eingetragen sind. Wo Sie hingehen müssen steht auf der Abstimmungsbenachrichtigung. Sie können auch unsere Internetsuche nutzen. Tipps zur Abgabe von roten Abstimmungsbriefen finden Sie hier.
Gegen 17.00 Uhr veröffentlicht das Wahlamt an dieser Stelle die Zahl der zum Bürgerentscheid abstimmungsberechtigten Personen. Daraus berechnet sich die Quorumszahl. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gegen 18.10 Uhr gibt es die ersten Ergebnisse. Klicken Sie gegebenenfalls auf "Neu Laden" oder "Aktualisieren" in Ihrem Browser.
68 Abstimmungslokale öffnen am Sonntag, 27. April, von 8 bis 18 Uhr . Die Briefabstimmungsunterlagen sollten persönlich im Hauptabstimmungsbüro abgeben werden. Die Initiative "Mehr Demokratie" lobt das Infoblatt. Die ausführliche Meldung finden Sie hier.
Wer über die Frage einer Kultur- und Kongresshalle auf dem Hindenburgplatz noch brieflich abstimmen möchte, sollte sich ranhalten: Alle Abstimmungsbriefe, die mit der Post geschickt werden, müssen unbedingt vor der letzten Briefkastenleerung am Donnerstag, 24. April, im Kasten liegen. Darauf weist das Wahlamt in der aktuellen Pressemeldung hin.
Wer jetzt noch per Brief abstimmen möchte, der sollte auf jeden Fall dafür sorgen, dass sein Antrag am Wochenende (19./20. April) im Briefkasten landet. Weitere Informationen, auch zur Beantragung über das Internet, finden Sie in der Pressemeldung.
Die Wahlbekanntmachung vom 16.04.2008 wurde veröffentlicht. Die öffentlichen Bekanntmachungen und viele andere Informationen zum Bürgerentscheid finden Sie in unserem Abstimmungs ABC.
Wegen des großen Andrangs werden die Öffnungszeiten des Hauptabstimmungsbüros nun auch auf den Freitagnachmittag ausgeweitet. Bis einschließlich Freitag, 25. April, gelten folgende Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr. Am Samstag, 26. April, öffnet das Abstimmungsbüro nicht mehr. Weitere Informationen in dieser Pressemeldung.
Irritationen gibt es immer wieder wegen der Formulierung der Frage, die die Münsteranerinnen und Münsteraner entscheiden dürfen. Denn wer die Kultur- und Kongresshalle auf dem Hindenburgplatz nicht will, muss am 27. April mit "Ja" stimmen. Wer hingegen für die Halle ist, muss auf dem Abstimmungsbogen "Nein" ankreuzen. Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemeldung der Stadt Münster.
Am Montag, dem 07. April 2008, eröffnet das Hauptabstimmungsbüro im Stadthaussaal, Stadthaus 1, Eingang vom Platz des Westf. Friedens. Hier können Sie direkt Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr, Freitag und Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Am Freitag, dem 25. April 2008 ist bis 18.00 Uhr geöffnet, am Samstag, dem 26. April 2008 ist das Hauptabstimmungsbüro geschlossen.
Post von der Stadt gibt es ab Anfang April für über 220.000 Münsteranerinnen und Münsteraner. Die Verwaltung verschickt die Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid über die Kultur- und Kongresshalle, der am 27. April durchgeführt wird. Außerdem liegt den Benachrichtigungen ein Infoblatt mit den Stellungnahmen der Bürgerinitiative, der Ratsfraktionen und des Oberbürgermeisters bei. Hier geht es zur aktuellen Pressemeldung und hier zum Infoblatt (PDF)
Im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 4 vom 07.03.2008 wurden die öffentlichen Bekanntmachungen vom 26. und 27.02.2008 (Abstimmungstag, Abstimmungsleiter usw.) zum Bürgerentscheid am 27.04. 2008 veröffentlicht. Hier geht es zum Amtsblatt (pdf).
Am 13.02.2008 hat der Rat der Stadt Münster entschieden, dass dem Bürgerbegehren "Keine städtische Finanzierung einer "Kultur- und Kongresshalle" (Musikhalle) auf dem Hindenburgplatz" nicht entsprochen wird. Damit wird die Angelegenheit allen Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt. Am 27. April 2008 stimmen die Münsteranerinnen und Münsteraner über diese Frage ab:
"Soll der Ratsbeschluss vom 24.10.2007 zur Finanzierung einer "Kultur- und Kongresshalle" aufgehoben werden und die Stadt Münster kein Geld für den Bau und Betrieb einer "Kultur- und Kongresshalle" auf dem Hindenburgplatz ausgeben?"
Ratsvorlagen, Beschlüsse, Bürgerbegehren:
Bürgerbegehren
Über den Weg eines Bürgerbegehrens bzw. eines Bürgerentscheides können die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt direkt Einfluss auf das Leben in ihrer Stadt nehmen. Hierbei können sie sich direkt an den Rat oder (in Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung) an eine Bezirksvertretung wenden. Dieses Gremium prüft dann, ob es dem Bürgerbegehren (1. Stufe) folgt. Entspricht das Gremium dem Bürgerbegehren nicht, kommt es zum Bürgerentscheid, d. h., die Bürgerinnen und Bürger entscheiden anstelle des Rates oder der Bezirksvertretung.
Dazu müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei Wahrung entsprechender Fristen kann mit einem solchen Bürgerbegehren auch ein Ratsbeschluss angegriffen werden.
Bürgerentscheid
Entspricht der Rat einem Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.
Eine Entscheidung ist herbeigeführt, wenn eine Mehrheit mit "Ja" bzw. "Nein" stimmt. Die Mehrheit muss mindestens 20 % der Wahlberechtigten betragen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet.
Einen Bürgerentscheid gibt es nur auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger, der Rat kann ihn nicht initiieren.
Einige Angelegenheiten können nicht per Bürgerentscheid geklärt werden, z. B.
Auf den Internetseiten des Innenministeriums finden Sie weitere Informationen. Hier geht es zur Satzung der Stadt Münster über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.