Alle Abstimmungsberechtigten bekommen mit ihrer Abstimmungsbenachrichtigung auch einen Antrag auf Ausstellung eines Abstimmungsscheines (finden Sie auf der Rückseite der Karte).
Abstimmungsberechtigte, die am Abstimmungstag ihr Abstimmungslokal z.B. wegen Krankheit oder Urlaub nicht aufsuchen können, sollten diesen Antrag ausfüllen und in einem Briefumschlag an das Wahlamt senden. Sie erhalten dann einen Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen per Post.
Es ist besonders wichtig, im Antrag genau anzugeben, an welche Adresse die Briefabstimmungsunterlagen zugestellt werden sollen. Selbstverständlich können z.B. auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden.
Unser Tipp: Sie können unseren Internetservice zur Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen nutzen. Dieser Service wird am Donnerstag vor der Abstimmung, 18.00 Uhr, abgeschaltet.
Sie können auch dieses Formular verwenden, formlose Anträge sind zwar ebenfalls möglich, können aber die Bearbeitung und den Versand verzögern. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Briefabstimmer/innen erhalten auf ihren Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:
Wer die Angaben im Merkblatt Schritt für Schritt befolgt, gibt auf jeden Fall eine gültige Stimme ab. Wer für eine(n) andere(n) den Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins stellen will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Eine Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung.
Im Hauptabstimmungsbüro kann auch an Ort und Stelle abgestimmt werden.
Letzter Termin für die Beantragung eines Abstimmungsscheines mit Briefabstimmungsunterlagen ist Freitag vor der Abstimmung, bis spätestens 18.00 Uhr. Bei Beantragung per Post und über das Internet sollten Sie aber wegen der Postlaufzeiten den Antrag spätestens am Wochenende vor dem Abstimmungstag stellen.
Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen dürfen grundsätzlich nur an die abstimmungsberechtigte Person oder an die bevollmächtigte Personen ausgehändigt / zugestellt werden.
Der Abstimmungsbrief muss am Abstimmungstag bis spätestens 16.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Abstimmungsbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt. Bei der postalischen Rücksendung der Abstimmungsbriefe an das Wahlamt ist in der Regel ein rechtzeitiger Eingang nur gewährleistet, wenn der Abstimmungsbrief bis spätestens am Donnerstag vor der Abstimmung abgeschickt wurde. Nach der Postbriefkastenleerung am Freitag eingeworfene Abstimmungsbriefe werden von der Deutschen Post AG am Abstimmungssonntag nicht mehr zugestellt. Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern empfiehlt das Wahlamt deshalb, Abstimmungsbriefe am Samstag und Sonntag nicht mehr zur Post zu bringen, sondern persönlich am Abstimmungssonntag bei der Abstimmungsleitung im Stadtweinhaus, 1. Etage, Prinzipalmarkt 8 abzugeben oder in den städtischen Hausbriefkasten, Stadthaus 1, neben dem Haupteingang Klemensstraße 10 zu werfen. Dieser Briefkasten wird am Abstimmungstag um 18.00 Uhr letztmalig geleert. Die städtischen Briefkästen in den Bezirksverwaltungen und Bürgerbüros sowie an den Stadthäusern 2 und 3 werden am Sonntag um 16.00 Uhr letztmalig geleert.