Über den Weg eines Bürgerbegehrens bzw. eines Bürgerentscheides können die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt direkt Einfluss auf das Leben in ihrer Stadt nehmen. Hierbei können sie sich direkt an den Rat oder (in Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung) an eine Bezirksvertretung wenden. Dieses Gremium prüft dann, ob es dem Bürgerbegehren (1. Stufe) folgt. Entspricht das Gremium dem Bürgerbegehren nicht, kommt es zum Bürgerentscheid, d. h., die Bürgerinnen und Bürger entscheiden anstelle des Rates oder der Bezirksvertretung.
Dazu müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei Wahrung entsprechender Fristen kann mit einem solchen Bürgerbegehren auch ein Ratsbeschluss angegriffen werden.