Bei einer hydraulisch betriebenen Aufzugsanlage handelt es sich um eine Anlage zum Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlage).
D.h. zusätzlich zu den speziellen gesetzlichen Anforderungen für Aufzugsanlagen müssen auch die wasserrechtlichen Anforderungen aus dem WHG und der VAwS bei der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen eingehalten werden.
Bei Hydraulikaufzügen lassen sich zwei Grundtypen unterscheiden.
Aufzüge mit
Hydraulische Aufzüge mit unterirdisch angeordnetem Zylinder sind nach den wasserrechtlichen Vorschriften vor der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend alle 5 Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen.
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