Die Umweltverträglichkeitsprüfung - kurz UVP - verfolgt das Ziel, dass bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben und Planungen die Belange des Umweltschutzes frühzeitig und umfassend berücksichtigt werden. Vor der Zulassung eines Projektes müssen deshalb die Auswirkungen auf die Umwelt genau ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die UVP leistet damit einen Beitrag, dass die Belange von
bei der Entscheidung über ein Vorhaben umfassend gewürdigt werden.
Die für die Entscheidung zuständige Behörde, aber auch die Öffentlichkeit, kann sich somit z.B. ein Bild davon machen, ob es zu Lärmbelästigungen durch eine neue Straße kommt, ob Tiere und Pflanzen geschädigt werden, oder ob das Landschaftsbild nachhaltig gestört wird.
Im Rahmen der UVP werden auch Wege aufgezeigt, wie Beeinträchtigungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Liegen verschiedene Varianten vor, so zeigt die UVP die aus Umweltgesichtspunkten günstigste Lösung auf.
Die UVP dient im Sinne einer Umweltfolgenabschätzung der Verdeutlichung der mit einer Planung verbundenen Konsequenzen für unsere Umwelt. Die letztendliche Entscheidung fällt jedoch unter Abwägung aller entscheidungsrelevanter Belange.
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