
Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen der Natur wie Bäume, Baumgruppen oder Findlinge geschützt werden, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Es kann auch die notwendige Umgebung einbezogen werden (§ 22 Landschaftsgesetz NRW).
Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung eines Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.
Im Stadtgebiet von Münster sind zurzeit 329 Objekte als Naturdenkmale ausgewiesen. Dabei handelt es sich überwiegend um alte Bäume.
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz kontrolliert zweimal im Jahr (belaubt und unbelaubt) die geschützten Bäume, um Schäden rechtzeitig festzustellen und die erforderlichen Pflegemaßnahmen zu veranlassen. Hierzu gehören: Die Entfernung toter Äste, der Einbau von Sicherungsseilen bei ausladenden Baumkronen, Wundbehandlung von Schnittstellen sowie die Sanierung des Baumumfeldes, insbesondere die Belüftung oder Düngung.
Ein wesentlicher Teil der Kontrolle ist die Überprüfung der Standsicherheit. Sollte diese nicht mehr gewährleistet sein und geht von dem Baum eine Gefährdung für Menschen aus, muss auch ein Naturdenkmal gefällt werden.
Weitere Informationen zu den Naturdenkmalen erhalten Sie im Umweltkataster.
Christoph Kuttenkeuler
Tel. 02 51/4 92-67 44
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