
Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten oder wieder herzustellen. Ferner wenn dies wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist (§ 21 Landschaftsgesetz NRW).
Im Geltungsbereich der rechtskräftigen Landschaftspläne "Werse"sowie "Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel" erfolgte die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten durch die Landschaftspläne. Für die in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne gelten noch die Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen der Bezirksregierung Münster.
In Landschaftsschutzgebieten ist u. a. verboten, Gehölze zu beseitigen und Aufschüttungen oder Abgrabungen durchzuführen.
Die Größe der Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet von Münster beträgt 8.763,7 ha. Dies sind etwa 28,9 % der Stadtfläche.
Weitere Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten erhalten Sie im Umweltkataster.
Wolfgang Tost
Tel. 02 51/4 92-67 14
Sonstige Eingriffsverfahren
Martin Krabbe
Tel. 02 51/4 92-67 26
Seitenanfang | © Stadt Münster - Impressum