
Neben Schutzgebieten und einzelnen geschützten Objekten können auch Teile von Natur und Landschaft geschützt werden, wenn ihr besonderer Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken (§ 22 Landschaftsgesetz NRW).
Anpflanzungen außerhalb des Waldes und im baulichen Außenbereich, deren Anlage mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, und Wallhecken sind gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht einer besonderen Ausweisung bedürfen (§ 47 Landschaftsgesetz NRW).
Durch die Landschaftspläne "Werse" sowie "Nördliches Aatal und Vorberg Hügel" wurden im Stadtgebiet 13 flächenhafte geschützte Landschaftsbestandteile mit einer Gesamtfläche von 107,6 ha sowie 94 alte Kopfweiden festgesetzt.
Weitere Informationen zu den geschützten Landschaftsbestandteilen erhalten Sie im Umweltkataster.
Dirk Dreier
Tel. 02 51/4 92-67 27
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