
In den letzten Jahrzehnten haben vielfältige Maßnahmen, wie z. B. die Versiegelung von Flächen, Nutzungsänderungen und Entwässerungen dazu geführt, dass einige Biotoptypen stark zurückgegangen sind. Betroffen sind u. a. Feucht- und Nassgrünland, Moore, Heiden, naturnahe Fließgewässer oder Auenwälder. Deshalb hat der Gesetzgeber diese stark gefährdeten Biotoptypen unter gesetzlichen Schutz gestellt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist per Gesetz beauftragt, diese Biotope zu erfassen, um einerseits für die Eigentümer Rechtssicherheit zu schaffen, aber auch um landesweit die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen des Vertragsnaturschutzes herzustellen.
Rechtliche Grundlagen
1986 wurde der Schutz der stark gefährdeten Biotope im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geregelt, 1994 erfolgte die Übernahme in das Landschaftsgesetz NRW (LG). Danach sind Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung dieser Biotope führen können, verboten.
Die in § 62 LG genannten Biotope unterliegen also von vornherein einem gesetzlichen Schutz. Es ist nicht mehr erforderlich, dass diese Biotope als Schutzgebiete in Landschaftsplänen festgesetzt oder durch ordnungsbehördliche Verordnung ausgewiesen oder sichergestellt werden. Neue Schutzgebiete werden durch diese Kartierung nicht ausgewiesen. Die bisherige ordnungsgemäße Nutzung der Flächen wird nicht eingeschränkt.
Biotope nach § 62 LG
Im Landschaftsgesetz sind in § 62 Abs. 1 u. a. folgende Biotoptypen genannt:
Diese Biotope werden in Karten genau abgegrenzt. Pufferzonen oder Arrondierungsflächen werden nicht in die Abgrenzung einbezogen. Für jede Fläche wird ein Textdokument erstellt, in dem u. a. die bewertungsrelevanten Pflanzen und Pflanzengesellschaften erfasst sind.
Das LANUV hat die geschützten Biotope im Stadtgebiet in den Jahren 2003 - 08 durch Fachbüros kartieren und abgrenzen lassen. Die Information der Eigentümer erfolgte durch die untere Landschaftsbehörde ab Herbst 2008. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die endgültige Abgrenzung der Biotope festgelegt.
Dirk Dreier
Tel. 02 51/4 92-67 27
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