Für eine Einleitung von Niederschlagswasser in einen Bach ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 57 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Diese Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Münster zu beantragen.
Wasserrückhaltung und -reinigung:
Grundsätzlich wird angestrebt, möglichst wenig Oberflächenwasser direkt in einen Bach einzuleiten. Daher sollten Wege, Garagenauffahrten, usw. nach Möglichkeit aus wasserdurchlässigen Materialien hergestellt werden. Durch ein entsprechendes Gefälle dieser Flächen in angrenzende Bereiche ist eine gezielte Ableitung des Regenwassers oft nicht nötig.
In Gebieten, die trennkanalisiert sind, ist in der Regel eine Klärung des Regenwassers nicht erforderlich. Ausnahmen sind Bereiche, von deren Oberflächen eine erhöhte Schmutzfracht abgeschwemmt wird. Dies sind im Allgemeinen stark befahrene Straßen sowie Industrie- und Gewerbegebiete. Dort wird vor der Einleitung in ein Gewässer eine Reinigung des Regenwassers erforderlich.
Dach- und Fassadenbegrünung:
Als begleitende Maßnahmen sollte auf jeden Fall die Anlage von Gründächern verstärkt ausgenutzt werden, vor allem, wenn es sich um eine großflächige Bebauung handelt. Zusammen mit der Fassadenbegrünung dient sie als ergänzendes Element bei der Rückhaltung und Verdunstung des anfallenden Regenwassers.
Regenwasserspeicherung und -nutzung:
Ferner besteht die Möglichkeit der privaten Regenwassernutzung, wobei das vornehmlich in Zisternen gespeicherte Regenwasser als Brauchwasser für WC-Spülung, Waschmaschine oder zur Gartenbewässerung genutzt werden kann.
Willi Wentker
(Einzugsgebiete Nordwest)
Tel. 02 51/4 92-67 91
Erwin Klose
(Einzugsgebiete Nordwest)
Tel. 02 51/4 92-67 84
Maria Frenzer
(Einzugsgebiete Südost)
Tel. 02 51/4 92-67 88
Wolfgang Friebe
(Einzugsgebiete Südost)
Tel. 02 51/4 92-67 86
Seitenanfang | © Stadt Münster - Impressum