Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Natur und Landschaft

Natur und Landschaft

Die Erhaltung der Vielfalt der natürlicherweise in einem Landschaftsraum vorkommenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume, die Vernetzung von Biotopen, der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Erholung der Menschen in der Landschaft gehören zu den Aufgaben und unteren Landschaftsbehörde, die durch verschiedene Instrumente umgesetzt werden.

Untere Landschaftsbehörde

Die untere Landschaftsbehörde der kreisfreien Stadt Münster ist beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz angesiedelt.
Die Aufgaben der unteren Landschaftsbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landschaftsgesetz NRW.
Dies sind insbesondere die:

Gemäß §11 des Landschaftsgesetzes NRW ist bei den Landschaftsbehörden ein Landschaftsbeirat einzurichten.

Landschaftsbeirat

Für die kreisfreie Stadt Münster nimmt das Amt für Grünflächen und Umweltschutz die Aufgaben der unteren Landschaftsbehörde wahr. Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes NRW ist bei den Landschaftsbehörden ein Landschaftsbeirat einzurichten.
Dieser Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Die Mitglieder des Landschaftsbeirates werden vom Rat der Stadt Münster für die jeweilige Legislaturperiode, 5 Jahre, gewählt. Der Landschaftsbeirat besteht aus 16 Mitgliedern und ihren Vertretern. Er setzt sich zusammen aus:

Der Landschaftsbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende ist Ulrich Oskamp, sein Stellvertreter Prof. Dr. Bernhard Surholt. Die Sitzungen des Landschaftsbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungstermine werden in der Tagespresse und im Ratsinfomationssystem bekannt gegeben.

Ansprechpartner

Reimer Stoldt
Tel. 02 51/4 92-67 20


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